Ob im Wahllokal oder per Brief – du bestimmt mit, welche Kandidatinnen und Kandidaten und wie stark die verschiedenen Parteien im Bundestag vertreten sind. Hier erfährst du alles rund um deine beiden Kreuzchen.
Wer darf wählen?
Du hast das Recht zu wählen, wenn Du:
- die deutsche Staatsbürgerschaft hast
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt bist
- und seit mindestens drei Monaten Deinen Wohnsitz in Deutschland hast. Deutsche, die zurzeit im Ausland leben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch wählen.
- Deutsche, dir zurzeit im Ausland leben, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch wählen.
Alle, die wählen dürfen (aktives Wahlrecht), können auch für den Bundestag kandidieren und somit gewählt werden (passives Wahlrecht).
Im Wahllokal oder per Briefwahl? Egal, Hauptsache mitmachen!
Ein paar Wochen vor der Wahl – allerspätestens bis zum 2. Februar 2025 – bekommst Du einen Brief: die Wahlbenachrichtigung. Darin stehen der Wahltermin, die Adresse und die Öffnungszeiten Deines Wahllokals. Darin steht auch, wie Du die Briefwahlunterlagen beantragen kannst.
Wichtig! Das Wahllokal hat nur am 23. Februar 2025 von 8 bis 18 Uhr geöffnet und Du musst unbedingt Deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn du dich vorübergehend im Ausland befindest. Dazu musst du einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt. Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.
Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Die Gemeindebehörde versendet den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift).
Die Unterlagen können auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. In diesem Fall kannst du alternativ Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.
Quellen und weitere Informationen zur Bundestagswahl:
www.bundeswahlleiterin.de Informationen zur Briefwahl
www.gesetze-im-internet.de Bundeswahlordnung (BWO) § 28 Erteilung von Wahlscheinen
www.bundestag.de Glossar S Stimmzettel
www.bundestag.de Glossar S Stimmzettelumschlag
Der Wahlbrief enthält folgende Unterlagen:
Wählen per Briefwahl
Im Wahllokal landet deine Stimme direkt in der Wahlurne. Bei der Briefwahl gibst du sie schon am Briefkasten aus der Hand. Wieso die Briefwahl trotzdem geheim ist, das erklären die Kolleginnen und Kollegen von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg in dem folgenden Video:
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Wenn Du bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hast, gehst du am besten zur Gemeinde- oder Stadtverwaltung Deines Hauptwohnsitzes und fragst nach, ob Du im Wählerverzeichnis stehst. Nimm dazu unbedingt Deinen Personalausweis oder Reisepass mit. Am 7. Februar 2025 ist die letzte Möglichkeit, Deinen Eintrag in das Wählerverzeichnis korrigieren zu lassen. Also keine Zeit verlieren, wenn Du Anfang Februar noch keine Post bekommen hast!
Quellen und weitere Informationen zur Bundestagswahl:
Wählerverzeichnis – Die Bundeswahlleiterin
§ 14 BWO – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
Wählen mit dem Smartphone?
Gewählt wird grundsätzlich analog mit Stift und Papier. Mit deinem Smartphone kannst du daher nicht abstimmen. Aber Du findest viele Informationen und Apps, die Dir vorher bei der Wahlentscheidung helfen können. Die Abstimmung bei demokratischen Wahlen ist grundsätzlich geheim. Deshalb ist das Fotografieren oder Filmen im Wahllokal nicht erlaubt.
Sei wählerisch!
Du weißt noch nicht, wen Du wählen sollst? Überlege es Dir gut und informiere Dich: Wofür setzen sich die Parteien ein? Welche Themen sind Dir wichtig und wessen Lösungsangebote gefallen Dir am besten? Zum Einstieg hilft Dir der Wahl-O-Mat – er startet zwei bis drei Wochen vor der Wahl. Außerdem kannst Du Dich direkt bei den Parteien und Kandidierenden erkundigen. Hauptsache, Du bestimmst am 23. Februar 2025 mit, wer in den nächsten vier Jahren in Deutschland Politik macht und wichtige Entscheidungen für Dich und uns alle trifft.
Wusstest Du,...?
… dass in und direkt vor dem Wahllokal keine Wahlwerbung von Parteien oder Kandidierenden erlaubt ist? Wählerinnen und Wähler sollen nämlich frei entscheiden können, was sie wählen – ohne Zwang und ohne Druck. Deshalb solltest Du dich schon vorher informieren, wem Du Deine Stimmen geben möchtest.