Kreistag, Gemeindevertretung und Ortsbeirat werden alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern von Landkreis, Gemeinde und Ortsbezirk in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl gewählt. Mehr erfahren!
Wer wählt eigentlich was?
Kreistag, Gemeindevertretung und Ortsbeirat werden alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern von Landkreis, Gemeinde und Ortsbezirk in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl gewählt.