Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

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Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden

Die Wahlvorstände und damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden vor jeder Wahl von den Gemeindebehörden berufen. Sie sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde und nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden. Am Wahltag kannst Du nicht nur abstimmen, Du kannst auch im Wahllokal helfen. Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer können alle Wahlberechtigten werden – nur Kandidierende und Vertrauenspersonen bzw. stellvertretende Vertrauenspersonen eines Wahlvorschlags sind ausgenommen. Für dieses besondere Ehrenamt gibt es auch ein „Erfrischungsgeld“ als Anerkennung. Bei der letzten Bundestagswahl haben über 650.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zum Ablauf der Wahlen beigetragen. Hast Du Lust, an einer gelungenen demokratischen Wahl mitzuwirken? Dann melde Dich bei Deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Deine Aufgaben

Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer  bist du Teil eins Wahlvorstands.

Was meinst du, welche Aufgaben darunter fallen und welche nicht?