Kumulieren und Panaschieren
Wie du es von Bundes- und Landtagswahlen, aber vielleicht auch von früheren Kommunalwahlen gewohnt bist, kannst du alle deine Stimmen durch ein einziges Kreuz für diejenige Liste abgeben, die von der Partei oder Wählergruppe deines Vertrauens aufgestellt wurde. Damit gibst du jeder Kandidatin und jedem Kandidaten dieser Liste genau eine Stimme, und du hast alle deine zustehenden Stimmen genutzt, falls die Liste die maximale Zahl der zu wählenden Kandidatinnen und Kandidaten aufweist (Grafik 3).
Kumulieren
Wenn du einzelne Kandidatinnen und Kandidaten besonders unterstützen willst, kannst du ihnen bis zu drei Stimmen geben (kumulieren): Dazu setzt du Kreuze in die drei Kästchen hinter den betreffenden Namen. Du darfst auch Ziffern in die Kästchen eintragen, musst aber aufpassen, dass du pro Person höchstens drei Stimmen vergeben darfst. Durch eine solche gezielte Stimmenverteilung können bestimmte Bewerberinnen und Bewerber mehr Stimmen als andere Personen der Liste erhalten, so auf der Liste nach vorn gelangen und letztlich einen Sitz erhalten (Grafik 4).
Streichen
Umgekehrt gibt es vielleicht in der Liste deiner bevorzugten Partei oder Wählergruppe Kandidatinnen und Kandidaten, denen du keine Stimme geben möchtest. In einem solchen Fall darfst du Personen in der von dir angekreuzten Liste durchstreichen. So gibst du nur den nicht gestrichenen Kandidatinnen und Kandidaten der Liste genau eine Stimme. Durch die Streichung(en) bleiben einige deiner Stimmen übrig. Diese gehen automatisch an diejenigen nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber über, die in der angekreuzten Liste am weitesten oben stehen, im Beispiel also an die ersten drei Personen in der Liste. Selbstverständlich darf auch hierbei niemand mehr als drei Personenstimmen bekommen (Grafik 5).
Panaschieren
Du kannst aber auch Personen wählen, die nicht auf der bevorzugten Liste zu finden sind. Dem trägt das hessische Kommunalwahlrecht Rechnung, indem es dir erlaubt, deine Stimmen über alle Listen zu verteilen (panaschieren), die sich zur Wahl stellen. Du musst aber auch hier wieder darauf achten, dass du pro Person höchstens drei Stimmen vergibst und die Maximalzahl von Stimmen nicht überschreiten darfst, denn sonst ist der Stimmzettel ungültig (Grafik 6)!
Das vorherige Beispiel zeigt, dass das Kumulieren, Panaschieren und Streichen sowie das Listenkreuz nach Wunsch kombiniert werden können. Im Beispiel sorgt das Listenkreuz bei der WGC-Wählergruppe dafür, dass die sieben nicht direkt vergebenen Stimmen automatisch an die WGC-Kandidatinnen oder WGC-Kandidaten auf den Listenplätzen zwei bis acht gehen. Peter Bremes wurde gestrichen, so dass ihm keine Stimmen zugeteilt werden dürfen. Ohne das Listenkreuz wären die sieben nicht direkt vergebenen Stimmen verfallen.