Bei den Kommunalwahlen wird das Verfahren das Kumulieren und Panaschieren angewendet, bei dem alle Wählerinnen und Wähler mehr Möglichkeiten zur Mitbestimmung haben.
Wie bisher kannst du einfach die Liste der Partei ankreuzen, die dein Vertrauen hat oder die deine Meinung am besten vertritt. Zusätzlich gibt es aber die Möglichkeit, bestimmte Personen zu unterstützen, andere auf einer Liste zu streichen oder Personen auf unterschiedlichen Listen anzukreuzen. Allerdings führt das Anbringen nur zweier Listenkreuze dazu, den Stimmzettel ungültig zu machen. Die Möglichkeit des „Kumulierens“ bedeutet, dass man Stimmen „anhäufen“ und die des „Panaschierens“, dass man Stimmen „kombinieren“ kann.
Je nach Einwohnerzahl von Ortsteil, Gemeinde oder Kreis erreichen die Kommunalwahl-Stimmzettel eine beachtliche Größe. Bei der Wahl darf jede Wählerin und jeder Wähler genauso viele Stimmen abgeben, wie Sitze zu vergeben sind. Auf Kommunalwahl-Stimmzetteln können die Parteien und Wählergruppen entweder neben- oder untereinander stehen. In unserem Beispiel stehen die Parteien nebeneinander (Grafik 1).
Hinweis: Die Namen der in den Listen der drei Beispielparteien / Wählergruppen des Musterstimmzettels aufgeführten Kandidatinnen und Kandidaten sind frei erfunden. Mögliche Übereinstimmungen mit realen Personen wären rein zufällig. Das gilt auch für die Listenplätze der Personen und / oder ihre Beurteilungen durch Wählerinnen und Wähler!
Anhand von Beispielen wird unter Wahlverfahren gezeigt, wie du bei Kommunalwahlen alle Angebote des hessischen Kommunalwahlrechts nutzen kannst. Damit die Beispiele überschaubar bleiben, beschreiben sie die Wahl zur Gemeindevertretung in einer kleinen Gemeinde mit weniger als 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Den Wählerinnen und Wählern stehen je 15 Stimmen zur Verfügung (Grafik 2). Wie viele Stimmen du selbst bei den Wahlen in deiner Heimatgemeinde vergeben darfst, steht deutlich sichtbar oben auf dem jeweiligen Stimmzettel!