Hessische Kommunalwahl 2016
Das Wahlrecht gehört in Deutschland heute wie selbstverständlich zu den Grundrechten. Aber das war nicht immer so: Auch hier mussten Bürgerinnen und Bürger lange für freie Wahlen kämpfen – und ihr Recht darauf seither verteidigen.
Mit Ihrer Wahl sprechen Sie Politikerinnen und Politikern Ihr Vertrauen aus. Vertrauen darauf, dass sie Entscheidungen zum Wohle der Gesellschaft treffen. Gleichzeitig machen Sie ihnen auch deutlich, dass sie nicht ihr eigenes Recht, sondern die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger vertreten – vorübergehend, bis zur nächsten Wahl. Durch Ihre Stimme übernehmen Sie Verantwortung für den Wahlausgang und stärken damit die Demokratie.
Jede Wahl erfüllt politisch wichtige Funktionen. Eine der wichtigsten wird bereits durch den Begriff „Wahl“ deutlich: den Wählerinnen und Wählern Alternativen anzubieten, aus denen sie wählen können. Damit können Sie Ihre Meinungen und Interessen in den politischen Entscheidungsprozess einbringen. Wahlen bestimmen, wer in den kommenden Jahren das Gemeinwesen politisch leitet.
Auf kommunaler Ebene können Sie besonders Einfluss auf die Politik nehmen. Mit Ihrer Stimme haben Sie unmittelbar Einfluss darauf, wie sich die Vertretungskörperschaft (Kreistag, Gemeindevertretung oder Ortsbeirat) künftig zusammen setzt. Sie erreichen die Bewerberinnen und Bewerber vor Ort und können sich direkt mit ihnen austauschen.
Wer außer den Bürgerinnen und Bürgern könnte besser darüber mit entscheiden, wie die finanziellen Mittel z.B. für Kinderspielplätze, Verkehrsberuhigungen oder Radwege im Ortsteil genutzt werden sollen?
Das Wichtigste auf einen Blick
1. Sie dürfen so viele Stimmen abgeben, wie Sitze zu vergeben sind.
2. Wenn Sie einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten besonders unterstützen wollen, können Sie Ihnen bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).
3. Sie können Ihre Stimmen an unterschiedliche Bewerberinnen und Bewerber in verschiedenen Listen vergeben (panaschieren).
4. Sie können eine Liste durch ein Listenkreuz vollständig annehmen. Damit vergeben Sie alle Ihnen zustehenden Stimmen an die Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste.
5. Wenn Sie ein Listenkreuz setzen, können Sie in der angekreuzten Liste einzelne Namen streichen. Diese erhalten dann keine Stimmen.
6. Sie können, wenn Sie nicht alle 15 Stimmen einzeln vergeben wollen oder noch Stimmen übrig haben, zusätzlich einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste kennzeichnen (Listenkreuz). Das führt dann dazu, dass den Bewerberinnen und Bewerbern des zusätzlich angekreuzten Wahlvorschlags in der Reihenfolge ihrer Benennung so lange eine weitere Stimme zugeordnet wird, bis alle Stimmen verbraucht sind.