Wahlkreis­einteilung

Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag ist im Bundeswahlgesetz (BWG) vom 3. Mai 2016 geregelt. In Hessen gibt es 22 Wahlkreise.

Die Notwendigkeit der Umverteilung von Wahlkreisen zwischen den Ländern sowie der Neuabgrenzung einzelner Wahlkreise resultiert unter anderem aus der gesetzlichen Regelung des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummern 2, 3 und 5 BWG. Danach muss die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen und soll die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises nicht mehr als 15 vom Hundert nach oben oder unten von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise abweichen. Beträgt die Abweichung mehr als 25 vom Hundert, ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen. Maßgeblich hierfür ist die Zahl der deutschen Bevölkerung unabhängig von ihrem Alter. Bei der Einteilung sollen die Grenzen der Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte nach Möglichkeit eingehalten werden.
Für die Bundestagswahl 2017 hat der Gesetzgeber auf der Grundlage des Gebietsstandes vom 29. Februar 2016 gegenüber der bisherigen Wahlkreiseinteilung insgesamt 34 Wahlkreise neu abgegrenzt.

Quellen und weitere Informationen zur Bundestagswahl:
www.bundeswahlleiter.de
www.bundestag.de
www.gesetze-im-internet.de
www.hlz.hessen.de