Wahl-ABC
Was ist eigentlich ein Ausgleichsmandat und welche Funktion hat die Zweitstimme? Im Wahl-ABC sind relevante Begriffe erklärt, die du für die Wahl brauchst.Das aktive Wahlrecht ist das Recht, wählen zu dürfen. Beispielsweise besitzen grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, das Recht, bei einer Bundestagswahl zu wählen.
Quelle: Bundeswahlgesetz, §12
Sogenannte Überhangmandate konnten bei den Bundestagswahlen von 1949 bis 2009 entstehen. Seit Änderung des Wahlrechts im Jahr 2013 werden solche Mandate ausgeglichen, so dass es in der endgültigen Sitzverteilung keine Überhangmandate mehr gibt. Bei der Europawahl können keine Überhangmandate anfallen, da es hier nur eine Stimme gibt.
Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Mit der Erststimme werden 299 Kandidatinnen und Kandidaten in den Wahlkreisen direkt gewählt (Personenwahl); mit der Zweitstimme wird darüber abgestimmt, wie viele der insgesamt 598 Sitze eine Partei erhält (Verhältniswahl).
Quelle: Bundeswahlleiter
Wer nicht ins Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme schon vor dem Wahltag abzugeben. Und zwar per Post. Das hat den Vorteil, dass man auch von einem anderen Ort aus wählen kann. Alles Wissenswerte zur Briefwahl gibt es hier.
Die Bundestagswahl ist eine Zweistimmenwahl. Mit der Erststimme wird eine Wahlkreiskandidatin oder ein Wahlkreiskandidat gewählt. Wer die meisten Erststimmen im Wahlkreis bekommt, erhält ein Direktmandat im Bundestag.
Quelle: Bundeswahlgesetz
Passives Wahlrecht meint, dass eine Person das Recht hat, gewählt zu werden. Wählbar bei der Bundestagswahl ist grundsätzlich jede Person, die am Wahltag
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und
2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
Ins Amt der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten können beispielsweise nur Deutsche gewählt werden, die am Tag der Wahl das vierzigste Lebensjahr vollendet haben.
Quelle: Bundeswahlgesetz
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei bei der Wahl zum Bundestag mehr Direktmandate über die Erststimmen erhält, als ihr Sitze im Bundestag gemäß der Anzahl der Zweitstimmen zustehen. Das hat zur Folge, dass der Bundestag sich über die vorgesehene Anzahl von 598 Mandate hinaus erweitert. Die jeweilige Partei kann also mehr Mitglieder ins Parlament schicken, als ihr der Anteil an den Zweitstimmen verspricht.
Quelle: Bundeswahlleiter
In das Wählerverzeichnis einer Gemeinde sind alle Personen eingetragen, die dort am Wahltag wahlberechtigt sind. Grundlage für die Aufstellung der Wählerverzeichnisse sind die Melderegister der Meldebehörden. Alle Wahlberechtigten, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, werden eingetragen.
Quelle: Bundeswahlleiter
Das Wahlgeheimnis soll sicher stellen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger wählen darf, ohne preisgeben zu müssen, wen sie gewählt hat.
Das Wahlgeheimnis dient zugleich dem Grundsatz der Freiheit der Wahl. Andere Wählerinnen und Wähler sollen vor einer Beeinflussung bei ihrer eigenen Stimmabgabe geschützt werden.
Das Wahlgeheimnis verpflichtet den Staat, Vorkehrungen zum Schutz der geheimen Stimmabgabe zu treffen. Auch bei der Erstellung der repräsentativen Wahlstatistik muss das Wahlgeheimnis gewahrt werden. Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist strafbar.
Vorkehrungen zum Schutz sind zum Beispiel Wahlkabinen oder sonstige Sichtschutzvorrichtungen in den Wahllokalen zur unbeobachteten Kennzeichnung des Stimmzettels, ein Film- und Fotografierverbot in den Wahlkabinen, die Verwendung eines Stimmzettelumschlags bei der Briefwahl und das Falten des Stimmzettels in einer Weise, dass
die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Quelle: Bundeswahlleiter
Die Wahlperiode, auch Legislaturperiode, ist der Zeitraum, für den gewählt wird. Der Bundestag wird immer für vier Jahre gewählt.
Die Wahlperiode beginnt mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages, der spätestens am 30. Tag nach der Bundestagswahl zusammenkommen muss. Damit endet auch die Wahlperiode des vorangegangenen Bundestages.
Eine Ausnahme gibt es, wenn der Bundestag aufgelöst wird. Dann müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden.
Quelle und weitere Infos: Bundeswahlleiter
In Deutschland gibt es keine Wahlpflicht. Anders ist das beispielsweise in Belgien, Griechenland, Luxemburg und Zypern. Wählt ein Wahlpflichtiger dort ohne ausreichende Begründung nicht, kann eine Geldstrafe verhängt werden. Nach deutscher Auffassung würde die Wahlpflicht der Wahlfreiheit zuwiderlaufen.
Quelle: Bundeswahlleiter
Die Wahlurne ist der Stimmzettelbehälter mit Einwurfschlitz. Sie muss bei der Stimmabgabe verwendet werden. Vorher wird sie überprüft sowie versiegelt und darf erst nach 18 Uhr wieder geöffnet werden.
Quelle: Bundeswahlordnung
Die Bundestagswahl ist eine Zwei-Stimmen-Wahl. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die Sitze im Bundestag werden nach diesen Zweitstimmen verteilt. Die abgegebenen Zweitstimmen sind auch für die Sitzverteilung nach Bundesländern maßgebend.
Quelle: Bundeswahlleiter
Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird fortlaufend erweitert.