Der Hessische Landtag hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2018 15 Gesetze zur Änderung oder Ergänzung der Verfassung des Landes Hessen beschlossen. Nach Artikel 123 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen kommt eine Verfassungsänderung nur zu Stande, wenn das Volk diesen Gesetzen mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt. Als Tag der Volksabstimmungen hat die Landesregierung den 28. Oktober 2018 bestimmt. Um Dich mit dem Gegenstand der Volksabstimmung vertraut zu machen, erhältst Du nachfolgend für alle vom Hessischen Landtag beschlossenen Gesetze
Informationen zu den Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018
Artikel 21 und Artikel 109
Artikel 120 und Artikel 121
Artikel 124