Das Land Hessen ist in 55 Wahlkreise aufgeteilt. Die letzte Änderung an der Einteilung der Wahlkreise wurde durch eine Änderung des Landeswahlgesetzes vom 31. März 2022 und durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes, das am 15. April 2022 in Kraft getreten ist, vorgenommen. Mit Artikel 3 des Gesetzes zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und Änderung anderer Rechtsvorschriften vom 16. Februar 2023 wurden unter anderem die Namen der neu zugeschnittenen Wahlkreise geregelt. Alle Informationen dazu sowie die Einteilung der Wahlkreise sind auf der Seite des Landeswahlleiters nachzulesen.