(Landes)Politik … aber verständlich

Wie ist unsere Demokratie in Deutschland aufgebaut?

Der Begriff Demokratie kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Herrschaft des Volkes“. Das heißt: Die Bevölkerung entscheidet, zum Beispiel indem sie wählen geht. Dabei ist eine Demokratie nicht nur davon bestimmt, dass man wählen kann, denn auch in undemokratischen Staaten gibt es häufig Wahlen. Ein Beispiel dafür ist die ehemalige DDR. Eine Demokratie muss bestimmte Merkmale aufweisen. Es gelten demokratische Prinzipien und es gibt Grundwerte, die unantastbar sind. Drei besonders wichtige Säulen der Demokratie siehst du hier:

Wahlrecht

Wahlrecht

Einer der Grundpfeiler demokratischer Systeme ist das Wahlrecht. Alle Bürgerinnen und Bürger haben grundsätzlich das gleiche Wahlrecht. Manche sind davon aber auch ausgeschlossen. Zum Beispiel, wenn sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben oder noch nicht alt genug sind.
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Mehrparteien-system

Mehrparteien-system

Ein weiteres Muss in einer Demokratie: Es muss immer verschiedene Parteien geben, die gewählt werden können. Gäbe es die nicht, hätten die Bürgerinnen und Bürger ja keine Wahl. Es muss daher mindestens zwei Parteien geben, die im Wettbewerb zueinander um Stimmen kämpfen, um allein oder in einer Koalition mit anderen Parteien zu regieren.
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Verfassung

Verfassung

In Deutschland ist das Grundgesetz die Verfassung. Darin sind die wichtigsten politischen Regeln für unser Zusammenleben enthalten, an die müssen sich alle halten: Bürgerinnen und Bürger, aber auch zum Beispiel Behörden. Das Grundgesetz ist also die rechtliche Grundlage Deutschlands. Außerdem gibt es zahlreiche Gesetze. Sie sind die rechtlichen Regeln, an die wir uns halten müssen.
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Wen wähle ich mit meinen Stimmen?

Jede wahlberechtigte Person in Hessen hat bei der Landtagswahl hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme. Aber wen wählst du damit?

  • Mit der Erststimme bzw. Wahlkreisstimme wählst du direkt eine Person aus deinem Wahlkreis. Hessen hat insgesamt 55 Wahlkreise. Die Kandidatin oder der Kandidat mit den meisten Stimmen in einem Landkreis bekommt jeweils einen Sitz (Mehrheitswahlrecht). 55 Sitze werden also direkt an diese Personen vergeben.
  • Mit deiner Zweitstimme bzw. Landesstimme wählst du die Partei oder Wählergruppe, die deiner Ansicht nach deine Interessen am besten vertritt. Um gewählt werden zu können, müssen Parteien und Wählergruppen schon vor der Wahl eine Landesliste mit Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen. Je nach Stimmanzahl pro Landesliste werden die Sitze im Landtag verteilt (Verhältniswahl). Die Kandidatinnen und Kandidaten bekommen je nach Listenrang, auf dem sie stehen, einen Sitz im Landtag. Also steht jemand ganz vorne auf der Liste, hat er oder sie eher eine Chance in den Landtag einzuziehen, als jemand, der auf einem hinteren Listenplatz steht. An dieser Sitzverteilung nehmen aber nur die Parteien und Wählergruppen teil, die mindestens 5 Prozent der abgegebenen gültigen Landesstimmen erhalten haben. Das regelt die Sperrklausel, die sogenannte 5-Prozent-Hürde.
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Deine Stimme zählt

Aber wer wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten?

Die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten wählen die Abgeordneten des Landtags, die Wahl findet alle fünf Jahre statt und die Abstimmung ist geheim. Wer die Mehrheit der Stimmen aller Abgeordneten hat, gewinnt die Wahl. Auf deinem Stimmzettel gibt es also kein Kästchen für die Wahl dieses Postens. Aber auch, wenn deine Stimmen nicht direkt darüber entscheiden, wer zukünftig Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident wird, haben sie trotzdem Einfluss darauf. Mit deinen Stimmen lenkst du mit, welche Partei(en) und Wählergruppen die Mehrheit im Landtag haben. Denn die Partei oder Wählergruppe, die bei der Landtagswahl die Mehrheit bekommt, besetzt mit großer Wahrscheinlichkeit auch das Amt der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten.
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Wer darf in Deutschland wählen und wer darf gewählt werden?

Es gibt in Deutschland das aktive und das passive Wahlrecht. Was das bedeutet, liest du hier:

Aktives Wahlrecht: Damit ist gemeint, dass zum Beispiel du als Person bei staatlichen Wahlen in Deutschland wählen darfst. Bei der Landtagswahl darfst du wählen, wenn du am Wahltag mindestens 18 Jahre alt bist, deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger bist und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag in Hessen lebst.

Passives Wahlrecht: Damit ist gemeint, dass eine Person in ein Amt gewählt werden kann. Auch hierfür gibt es Regeln. Um bei der Landtagswahl gewählt werden zu können, müssen Kandidatinnen und Kandidaten die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in Hessen leben.

Wie beides auf Landesebene hier bei uns in Hessen aussieht, siehst du hier:

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Die Illustration zum Download: Wahlrecht

Was genau bewirkt meine Stimme?

Auch, wenn es sich vielleicht verrückt anhört, aber: Deine eine Stimme könnte am Ende über den Ausgang einer Wahl entscheiden. Wählen gehen, ist ein Privileg.

Wählen zu gehen, ist ein Privileg. Das Recht, mitzubestimmen, wer das Land regiert, ist nicht überall auf der Welt möglich. Deshalb solltest du diese Chance in jedem Fall nutzen.

Wichtig dabei: Jede Stimme zählt. Auch wenn du vielleicht denkst: „Was soll schon meine einzelne Stimme bewirken?“, manchmal gehen Wahlen ziemlich knapp aus und da können sehr wenige Stimmen entscheidend sein. Deshalb ist es auch wichtig, auf jeden Fall wählen zu gehen. Denn wenn du nicht wählst oder deinen Wahlschein ungültig machst, dann hat das keinen Einfluss auf das Ergebnis. Dann entscheiden die anderen.

Ungültiger Stimmzettel?

Manche Menschen gehen zwar zur Wahl, machen ihren Stimmzettel aber ungültig. Der Grund: Sie denken, ein ungültiger Stimmzettel sei eine Art Protest und beeinflusse das Wahlergebnis. Das ist falsch. Die wichtige 5 %-Hürde wird zum Beispiel anhand der gültigen Stimmen berechnet, nicht anhand der abgegebenen. Nur in der Statistik werden die ungültigen Stimmen angegeben.

Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn er...

... nicht amtlich hergestellt ist

... keine Kennzeichnung enthält, also zum Beispiel gar kein Kreuz gemacht wurde

... für einen anderen Wahlkreis gültig ist

... den Willen der Wählerin oder des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt

... einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, also neben den abgegebenen Stimmen zum Beispiel eine persönliche oder politische Anmerkung auf den Zettel geschrieben wurde.

Was passiert mit meiner Stimme, wenn ich sie abgegeben habe?

Wenn du bei der Landtagswahl vor Ort in deinem Wahllokal wählst, …

… … machst du deine Kreuze oder sonstige eindeutigen Kennzeichnungen der Wahlvorschläge auf deinem Stimmzettel und wirfst ihn anschließend in die Wahlurne. Wenn die Wahllokale um 18 Uhr schließen, die gesamte Wahlhandlung also beendet ist, werden die Urnen geöffnet. Danach kann niemand mehr seine Stimme abgeben.

Wenn du deine Stimme per Briefwahl abgibst, ...

... füllst du deinen Stimmzettel ebenfalls persönlich aus, aber eben nicht im Wahllokal, sondern zuhause oder im Urlaub. Anschließend packst du ihn den blauen Stimmzettelumschlag und klebst diesen zu und unterschreibst die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem Wahlschein. Die und der blaue Umschlag kommen zusammen wiederrum in einen roten Umschlag, den du zuklebst und in den Briefkasten wirfst. Eine Briefmarke brauchst du dafür nur, wenn du dich außerhalb von Deutschland aufhältst. Am besten schickst du deinen Wahlbrief so schnell wie möglich los, damit er auf jeden Fall pünktlich ankommt. Denn auch Stimmen, die per Briefwahl abgegeben werden, müssen am Wahltag bis 18 Uhr ankommen. Bist du in Deutschland, solltest du deinen Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl in den Briefkasten werfen. Auch die per Briefwahl abgegebenen Stimmen werden erst ausgezählt, wenn die Wahllokale geschlossen haben. Für diese Aufgabe gibt es besondere Briefwahlvorstände. Um das Ergebnis zu ermitteln, zählen die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zuerst die abgegebenen Stimmzettel. Danach werden die Stimmzettel je nach Wahlkreis- oder Landesstimme sortiert und alle Stimmen gezählt. Dabei werden auch die ungültigen Stimmen festgehalten.

Sobald das Wahlergebnis feststeht, meldet es der Wahlvorstand deines Wahllokals der Gemeinde. Diese sammelt die Ergebnisse aller Wahlbezirke und übermittelt sie dann an die Kreiswahlleiterin oder den Kreiswahlleiter. Sie oder er ermittelt aus allen Meldungen im Wahlkreis das vorläufige Wahlergebnis und meldet es wiederrum dem Landeswahlleiter. Dieser berechnet dann das Landesergebnis aus dem gesamten Wahlgebiet und gibt das vorläufige Wahlergebnis bekannt.

So läuft die Briefwahl ab

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Die Illustration zum Download: Briefwahl

Aber wieso ist das Ergebnis nur vorläufig?

In den Tagen nach einer Wahl prüfen die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter die Wahlniederschriften der Wahlvorstände auf Vollständigkeit und eventuelle Unregelmäßigkeiten. In den Wahlniederschriften sind alle Vorgänge im Wahlraum festgehalten, zum Beispiel die Zusammensetzung des Wahlvorstands, wie viele Wahlberechtige es gibt, wie viele gültige und ungültige Stimmen abgegeben wurden und welche besonderen Vorkommnisse während der Wahlhandlung zu verzeichnen waren. Die Kreiswahlausschüsse stellen nach der Prüfung die endgültigen Ergebnisse in den Wahlkreisen fest. Der Landeswahlleiter prüft dann die Niederschriften der Kreiswahlausschusssitzungen und der Landeswahlausschuss stellt anschließend das endgültige Landesergebnis fest.
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Wie wird man Wahlhelferin oder Wahlhelfer?

Du willst selbst mal bei einer Wahl unterstützen? Dann kannst du dich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer melden. Wie das geht und wie dein Tag als Wahlhelferin oder Wahlhelfer aussieht, siehst du hier:

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Die Illustration zum Download: Wahlhelfer

Welche politischen Instrumente stehen mir noch zur Verfügung?

Die politischen Ebenen

Politische Entscheidungen werden auf unterschiedlichen Ebenen getroffen. Denn: Wir leben in einem föderalen Staat, es gibt als mehrere Regierungsebenen. Welche das sind, siehst du hier:

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Illustration zum Download: Politische Ebenen

Aufgaben des Landes

Die Länder haben die sogenannte Allzuständigkeit. Das bedeutet aber nicht, dass die Länder alles alleine entscheiden dürfen. Was es bedeutet und was unter anderem Ländersache ist, siehst du hier:

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Illustration zum Download: Zuständigkeiten des Landes