Wer ist in der EU eigentlich für was zuständig und wie hängen die Europäischen Institutionen zusammen? Wir geben euch Einblicke und erklären, wer für was zuständig ist.
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist so etwas wie die Regierung der EU. Sie bestimmt die Ausrichtung der EU-Politik und macht Vorschläge für neue Gesetze (Initiativrecht). Sie setzt Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Ministerrats um und wacht darüber, dass sich die Mitgliedstaaten an die Regeln und Verträge der EU halten. Jedes Kommissionsmitglied ist für einen bestimmten Fachbereich zuständig. Der Hauptsitz der Kommission ist in Brüssel.
Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
Im Ministerrat sind die jeweils zuständigen Fachministerinnen und -minister aus allen Mitgliedstaaten vertreten. Den Vorsitz übernimmt alle sechs Monate ein anderer Mitgliedstaat. Für einen Beschluss des Ministerrats ist in der Regel eine »doppelte Mehrheit« erforderlich: die Mehrheit der 27 Mitgliedstaaten muss zustimmen und diese Staaten müssen zugleich eine Mehrheit der EU-Bevölkerung (65 %) vertreten. In manchen Entscheidungen (z. B. Steuerangelegenheiten) ist Einstimmigkeit im
Ministerrat notwendig.
Der Europäische Rat
Im Europäischen Rat treffen sich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU, um die großen Ziele der EU festzulegen. Sie geben die Ausrichtung der europäischen Außen- und Sicherheitspolitik vor und sind für Änderungen der EU-Verträge zuständig.
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Der EuGH entscheidet, wenn es über die Auslegung der geltenden Gesetze in der EU zum Streit kommt.