Das Besondere an der Europawahl ist, dass es kein einheitliches Wahlsystem für die Mitgliedstaaten gibt. Die Regelungen für den Ablauf der Wahl sind größtenteils national festgelegt. Allerdings gibt es eine einige Vorschriften, denen sich alle Mitgliedstaaten verpflichtet haben. Zu diesen gehören die Wahlgrundsätze: In allen EU-Ländern müssen die Wahlen allgemein, frei, direkt und geheim ablaufen. Was bedeutet das?
Allgemein
ist eine Wahl, wenn jede Person, die das aktive Wahlrecht besitzt, auch wählen darf.
Freie
Wahl bedeutet, dass die Wahlentscheidung ohne Zwang oder Druck von außen getroffen werden kann.
Direkt
ist eine Wahl, wenn die Wahlberechtigten ihre Stimme direkt für eine Bewerberin oder einen Bewerber um das Abgeordnetenamt abgeben und dies nicht durch zwischengeschaltete Stellen passiert, wie etwa bei der Wahl zur Kanzlerin oder zum Kanzler in Deutschland.
Geheim
bedeutet, dass die Stimmabgabe ohne die Einsicht anderer erfolgt und auch niemand nachverfolgen kann, für welche Partei eine Person ihre Stimme abgegeben hat. Zu diesem Zweck gibt es beispielsweise Wahlkabinen.
Wie funktioniert die Europawahl?
Ein Erklärvideo der Bundeszentrale für politische Bildung
Degressive Proportionalität
Anders als etwa die Bundestagswahlen ist die Europawahl aber nicht gleich, denn die Mitgliedstaaten entsenden je nach Bevölkerungszahl eine unterschiedliche Anzahl an Abgeordneten. Deutschland, als Land mit den meisten Einwohnerinnen und Einwohnern, entsendet also mit 96 Delegierten auch die höchste Anzahl an Abgeordneten ins Europäische Parlament. Malta, Luxemburg und Zypern entsenden mit jeweils 6 Abgeordneten die geringste Anzahl.
Dieses Prinzip nennt man auch degressive Proportionalität: Das heißt, größere Länder entsenden mehr Abgeordnete als kleinere Länder, aber kleinere Mitgliedstaaten haben mehr Abgeordnete pro Einwohner als die bevölkerungsreichen Mitgliedstaaten. Dieses System soll sicherstellen, dass auch die kleinen EU-Länder angemessen repräsentiert werden. Bei gleichem Verhältnis von Abgeordneten pro Einwohner und gleichbleibender Abgeordnetenzahl des Parlaments könnten sie nur eine Abgeordnete bzw. einen Abgeordneten stellen. Gleichzeitig wird durch die degressive Verteilung auch verhindert, dass das Parlament auf mehrere Tausend Abgeordnete ansteigt.
In allen EU-Staaten gilt das Verhältniswahlsystem, das heißt, dass die Mandate nach dem Verhältnis der auf die Parteien entfallenen Stimmen verteilt werden. Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze im Parlament werden an sie vergeben.
In Deutschland besitzen die Bürgerinnen und Bürger jeweils eine Stimme, die sie an die Listenvorschläge der Parteien und politischen Vereinigungen vergeben können. Die Listen in Deutschland sind geschlossene Listen. Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber ist also im Voraus festgelegt und kann nicht durch die Wählerinnen und Wähler verändert werden. Seit der Europawahl 2014 gibt es in Deutschland keine Sperrklausel (wie die Fünfprozenthürde bei der Bundestagswahl) mehr, die Parteien erreichen müssen, um Abgeordnete entsenden zu können.
Sonntag ist Wahltag? Nicht überall
Die Wahlen zum Europäischen Parlament finden vom 6. – 9. Juni 2024 statt.
In den meisten EU-Staaten wird, wie in Deutschland, am Sonntag gewählt. Andere Länder wählen traditionell an einem anderen Wochentag: In den Niederlanden wird schon am Donnerstag, in Irland am Freitag, in Lettland, Malta und der Slowakei am Samstag und in Tschechien wird sogar an zwei Tagen (Freitag und Samstag) abgestimmt.
Wahlberechtigte in der EU
- EU: rund 350 Millionen Wahlberechtigt
- Deutschland: mehr als 66 Millionen Wahlberechtigte
- Hessen: 4,8 Millionen Wahlberechtigte
davon 4,4 Millionen deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, 443.675 Staatsbürgerinnen und Staatsbürger eines anderen EU-Staates.
135.875 Menschen dürfen zum ersten Mal wählen.